China FDI Update: Neues Investitionsgesetz für ausländische Unternehmen in China

14. May 2019

am 15. März hat der 13. Nationale Volkskongress das neue Gesetz über ausländische Investitionen (Foreign Investment Law) erlassen, welches ab 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Damit werden bestehende Sonderregeln für ausländisch investierte Unternehmen wegfallen, die künftig weitestgehend gleichen Marktzugang wie chinesische Unternehmen bekommen sollen. Das neue Gesetz soll unter anderem den häufig kritisierten unfreiwilligen Technologietransfer beenden. Die EU und USA fordern schon lange die Gleichbehandlung mit inländischen Wettbewerbern. Sowohl die europäische als auch amerikanische Handelskammer in China begrüßen das Gesetz grundsätzlich, dennoch geht es vielen ausländischen Wirtschaftsvertretern längst nicht weit genug.

Der OAV und die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH laden Sie herzlich ein, sich im Rahmen der Veranstaltung über die Hintergründe des neuen Investitionsgesetz zu informieren und gemeinsam die Auswirkungen für ausländische Unternehmen in China zu diskutieren. Dazu werden Ihnen erfahrene Chinakenner aus der Praxis berichten und Ihnen ihre Einschätzung dazu geben, welche Herausforderungen weiterhin für deutsche Unternehmen bestehen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung. Bitte melden Sie sich vor dem 07. Mai 2019 bei Frau Eva König per E-Mail: eva.koenig@luther-lawfirm.com an.

Weiterführende Informationen zum Programmablauf und den Referenten entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument unter Downloads.