Wirtschaftshandbuch

ASEAN

Die Vereinigung der südostasiatischen Staaten feierte am 8. August 2017 ihr 50-jähriges Bestehen. Sie wurde 1967 als antikommunistischer Block und mit dem Ziel gegründet, die nationale Souveränität der Mitglieder zu wahren. Die Gruppe der fünf Gründungsstaaten Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand wurde 1984 um Brunei erweitert. Nach dem Ende des Kalten Kriegs traten auch Vietnam (1995), Laos und Myanmar (1997) sowie Kambodscha (1999) bei. Die Organisation besitzt einen strikt intergouvernementalen Charakter, der auf den „ASEAN Way“ genannten Prinzipien musyawarah (Konsultationen), mufakat (Konsens) sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten basiert.

Das im Rahmen des Bali Concord II im Jahr 2003 verkündete Ziel einer ASEAN-Gemeinschaft – bestehend aus drei Säulen: Der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinschaft – wurde angesichts des traditionellen institutionellen Minimalismus als Kehrtwende aufgefasst. 2008 erhielt die Organisation mit der Einführung einer ASEAN-Charta eine völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit. Die Mitglieder verpflichteten sich, die Demokratie zu stärken, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und die Menschen- und Grundrechte zu achten, ohne dass sie allerdings Sanktionen bei Zuwiderhandeln zu befürchten haben. Auch sollte mit der Stärkung der Rolle des Generalsekretärs und der Entsendung von ASEAN-Botschaftern durch die Mitgliedsstaaten an das Sekretariat in Jakarta die politische Integration gestärkt werden.

Die größten Fortschritte konnten bei der Wirtschaftsintegration erreicht werden. Mit der ASEAN Community 2015 (AC 15) trat Ende 2015 formal auch die ASEAN Economic Community (AEC) in Kraft. Da nicht alle Verpflichtungen umgesetzt werden konnten, wurde auf dem 27. ASEAN-Gipfel im November 2015 in Kuala Lumpur eine „ASEAN Community Vision 2025“ verabschiedet, die als Leitfaden zur weiteren Realisierung der Ziele dienen soll. Ob es sich bei der AEC um einen Binnenmarkt oder auch nur um einen Gemeinsamen Markt handelt, ist fraglich. Denn es werden klare Einschränkungen gemacht: Erklärtes Ziel ist der freie Austausch von Gütern, ein freierer Handel von Dienstleistungen sowie ein erleichterter Verkehr von Investitionen, Fachkräften und Kapital. Da mit dem AEC kein Außenzoll verbunden ist, muss sie faktisch zwischen einer Freihandelszone und einer Zollunion verortet werden. Auch wenn nicht-tarifäre Handelshemmnisse weiter ein Problem bleiben, konnten beim Zollabbau substanzielle Fortschritte erreicht werden. Mit der ASEAN Free Trade Area (AFTA), die am 1. Januar 2010 in Kraft trat, wurden für 99 Prozent der für AFTA definierten Warengruppen Zollfreiheit hergestellt. Insgesamt muss die ASEAN – angesichts der enormen Heterogenität – als Vereinigung der kleinen und graduellen Integrationsschritte betrachtet werden.

Im Rahmen diverser „ASEAN-Plus“-Formate spielt die Organisation eine wichtige Rolle als Kooperationsplattform in Asien-Pazifik. Dies gilt in sicherheitspolitischer Hinsicht etwa für das ASEAN Regional Forum (ARF). Im Rahmen der ASEAN+3 (mit China, Japan, Südkorea) und der ASEAN+6 (mit Indien, Australien, Neuseeland) wurden Freihandelsabkommen und Dialognetzwerke mit zentralen Akteuren der Region etabliert. Die Freihandelsabkommen mit diesen sechs Ländern sollen im Zuge einer Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) zusammenge-führt und harmonisiert werden. Die Verhandlungen gestalten sich seit dem Beginn 2013 schwierig, das Zieldatum wurde mehrfach verschoben – ein Abschluss noch in 2017 gilt als unwahrscheinlich.

Die Europäische Union nahm 2007 Freihandelsgespräche mit der ASEAN-Gruppe auf, die jedoch aufgrund der schwierigen politischen Rahmenbedingungen 2009 auf Eis gelegt wurden. Mit dem Zukunftsziel einer interregionalen Freihandelszone ASEAN-EU führt die Europäische Kommission bilaterale Freihandelsverhandlungen mit einzelnen Mitgliedstaaten. Die Abkommen mit Singapur und Vietnam sind fertigverhandelt, aber noch nicht in Kraft getreten. In einem Gutachten stellte der Europäische Gerichtshof im Mai 2017 klar, dass auch für diese beiden Verträge bei den auf ausländischen Investitionen (außer Direktinvestitionen) und Verfahren zur Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten bezogenen Teilen das Prinzip der „geteilte Zuständigkeit“ zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gilt. Es wird davon ausgegangen, dass daher zunächst nur die handelsrelevanten Bestandteile der Abkommen umgesetzt werden, wobei das Abkommen mit Singapur als erstes umgesetzt werden soll. Die Gespräche mit Malaysia gehen nur schleppend voran. Der politische Dialog und damit auch die Verhandlungen mit Thailand wurden nach dem Putsch im Mai 2014 ausgesetzt. Mit den Philippinen und Indonesien haben erste Verhandlungsrunden stattgefunden.