EU-Japan EPA am 1. Februar 2019 in Kraft getreten

Nachdem das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan bereits im Juli letzten Jahres unterzeichnet wurde, ist es schlussendlich am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

15.02.2019

Das Abkommen ist mit Blick auf das Handelsvolumen das größte, das die EU je abgeschlossen hat. Es umfasst knapp ein Drittel der Weltwirtschaft und ist in Zeiten des weltweit zunehmenden Protektionismus ein starkes Signal für den freien Handel. Dies wurde durch den Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Merkel in Tokio Anfang Februar nochmals bekräftigt. 

EU-Unternehmen, Landwirte, Arbeitnehmer und Verbraucher profitieren von einem einfacheren und schnelleren Handel zwischen der EU und Japan, welcher durch den Abbau von 97 Prozent der Handelszölle, höhere Standards und die Vereinheitlichung von Richtlinien in Bereichen wie Automobil, Life Science, Lebensmittel, Kleidung und IT erreicht werden soll. Des Weiteren werden mit dem Abkommen die Dienstleistungsmärkte geöffnet, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr. Aber auch der gleichberechtigte Zugang zu den Beschaffungsmärkten in japanischen Großstädten wird den Handel weiter ankurbeln.

Durch das Handelsabkommen werden sich die schon seit Jahren sehr guten deutsch-japanischen Beziehungen noch weiter verstärken. Mit einem Handelsvolumen von rund 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist Japan einer der wichtigsten Handelspartner für Deutschland außerhalb der EU. Umgekehrt ist Deutschland das wichtigste Partnerland des Inselstaates in Europa.

Weitere Informationen zum Handelsabkommen finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission.