EU-Parlament beschließt Handelsabkommen mit Japan

Das EU-Parlament hat dem Freihandelsabkommen der EU mit Japan zugestimmt. Nach der Billigung durch das Europäische Parlament wird der Rat am 21. Dezember grünes Licht geben. So kann es am 1. Februar 2019 in Kraft treten.

13.12.2018

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Das Parlament hat am 12. Dezember 2018 dem Freihandelsabkommen der EU mit Japan zugestimmt. Es ist das größte bilaterale Handelsabkommen, das die EU je ausgehandelt hat. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, das am Mittwoch mit 474 Stimmen bei 152 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen angenommen wurde, wird fast alle Zölle abschaffen, die EU-Unternehmen jährlich eine Milliarde Euro kosten. Es setzt ein Zeichen für offenen, fairen, werte- und regelgestützten Handel „in einer wegen protektionistischer Tendenzen für die Weltordnung schwierigen Ära“.

Landwirte und KMU sind die Gewinner
Während die sensibelsten EU-Sektoren wie etwa die Reisproduktion unter Schutz stehen, werden Wein, Käse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Nudeln, Schokolade und Kekse entweder sofort oder nach einer Übergangszeit zollfrei nach Japan ausgeführt werden können. 205 geografische Angaben der EU werden geschützt, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, die 78% der Exporteure nach Japan ausmachen. Das Parlament fordert die Kommission auf, Anlaufstellen einzurichten, damit sichergestellt wird, dass den KMU die für den Marktzugang benötigten Informationen rasch zur Verfügung gestellt werden.

Zugang zu Beschaffungsmärkten: Auch Bahnindustrie wird profitieren
Japan gewährt EU-Lieferanten gleichberechtigten Zugang zu den Beschaffungsmärkten der wichtigsten Städte. Darunter fallen öffentliche Aufträge im Schienenverkehr und grenzüberschreitende Dienstleistungen wie der elektronische Handel, der Seeverkehr sowie Postdienste.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Das Parlament hebt hervor, dass sich beide Seiten für ein hohes Umwelt- und Arbeitsschutzniveau einsetzen und begrüßt die Verpflichtung zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens zur Bekämpfung des Klimawandels. Es ermutigt beide Parteien, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen. Die Abgeordneten betonten jedoch, dass Japan alle einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifizieren muss.

Das Parlament hat auch das Strategische Partnerschaftsabkommen mit 535 Stimmen, bei 84 Gegenstimmen und 45 Enthaltungen gebilligt, das das darauf abzielt, die Zusammenarbeit vom Handel auf Bereiche wie Energie, Bildung, Forschung und Entwicklung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Bekämpfung von Klimawandel und Terrorismus auszuweiten.

Die nächsten Schritte
Japan hat das Abkommen bereits ratifiziert. Nach der Billigung durch das Europäische Parlament wird der Rat am 21. Dezember grünes Licht geben. So kann es am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Damit das strategische Partnerschaftsabkommen in Kraft treten kann, müssen es alle Mitgliedstaaten ratifizieren.

 

Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Unternehmen, die sich über die Exportbedingungen nach Japan informieren möchten, dient die Marktzutrittsdatenbank der EU als hilfreiche Informationsstelle.

Weiterhin greift der OAV das Thema aktiv auf und wird in naher Zukunft verschiedene Japan-Veranstaltungen durchführen und unterstützen. Aktuelle Termine und Informationen entnehmen Sie bitte der Japan-Sektion im Members-Only-Bereich der OAV-Website.