EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen

Am 17. Juli 2018 unterzeichneten die EU und Japan in Tokio das Freihandelsabkommen EU-Japan Economic Partnership Agreement. Nach fünf Jahren Verhandlungen soll das EPA im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten.

17.07.2018

An der Wirtschaftskraft gemessen könnte durch das Abkommen die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Die beiden Partner sind derzeit zusammen für knapp 30 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung verantwortlich. Insgesamt werden beim Inkrafttreten des Abkommens 91 Prozent der Zölle wegfallen. In den Folgejahren sollen schließlich 99 Prozent der Zölle abgebaut werden. Europäischen Unternehmen werden somit künftig jährlich Zölle in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro erspart. Laut EU-Kommission bedeute dies einen potenziellen Anstieg der EU-Ausfuhren um 20 Milliarden Euro. Für das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird ein Wachstum von bis zu 20 Milliarden Euro (+0,7 Prozent pro Jahr) durch das Freihandelsabkommen prognostiziert. 

Auf folgender Seite der Europäischen Kommission finden Sie weitere detaillierte Informationen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-japan-economic-partnership-agreement/

Unternehmen, die sich über die Exportsbedingungen nach Japan informieren möchten, dient die Marktzutrittsdatenbank der EU als hilfreiche Informationsstelle.

Weiterhin greift der OAV das Thema aktiv auf und wird in naher Zukunft verschiedene Japan-Veranstaltungen durchführen und unterstützen. Aktuelle Termine und Informationen entnehmen Sie bitte der Japan-Sektion im Members-Only-Bereich der OAV-Website.