Adelphi: Newsticker Japan (Februar & März 2023)

Energiepolitische und -wirtschaftliche Informationen

31.03.2023

Neue Gesetzentwürfe zur Umsetzung „GX Green Transformation Policy“

Die japanische Regierung hat den allgemeinen Rahmen für zwei Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der grünen Transformation (GX) erarbeitet: Das GX-Förderungsgesetz, das die Ausgabe neuer GX-Wirtschaftsanleihen und die Bepreisung von Kohlendioxid vorsieht, sowie das GX-Dekarbonisierungsgesetz, welches sich auf die Nutzung der Kernenergie und den Ausbau der erneuerbaren Energien konzentriert. Das GX-Fördergesetz besagt, dass in den nächsten zehn Jahren mehr als 150 Billionen JPY (ca. 1,07 Billionen EUR) an öffentlichen und privaten Inves-titionen erforderlich sind, um die angestrebten Ziele der Dekarbonisierung, der industriellen Wettbewerbsfähig-keit und des Wirtschaftswachstum zu erreichen. Um Vorabinvestitionen des Privatsektors zu unterstützen, wer-den ab 2023 über einen Zeitraum von zehn Jahren GX Economic Transition Bonds im Wert von 20 Billionen JPY (ca. 144 Milliarden EUR) ausgegeben, und eine CO2-Abgabge und ein Emissionshandelssystem werden als Quelle zur Rückzahlung der Mittel eingeführt. Die Abgabe soll ab 2028 von Importeuren fossiler Brennstoffe erhoben werden. Im Rahmen des Emissionshandelssystems werden CO2-Zertifikate den Stromerzeugern ab 2033 teil-weise gegen eine Gebühr zugeteilt. Die Übergangsanleihen sollen bis 2050 getilgt werden, wobei die GX Promo-tion Agency für die finanzielle Unterstützung privater Investitionen, die Erhebung von Abgaben und den Betrieb des Emissionshandelssystems zuständig ist. Das Gesetz zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung wird als "ge-bündelter Gesetzesentwurf" vorgelegt, der das Stromwirtschaftsgesetz, das Gesetz über Sondermaßnahmen für erneuerbare Energien, das Kernenergiegesetz und andere Änderungen in einem Gesetzesentwurf zusammen-fasst. Die Betriebsdauer von Kernkraftwerken soll 40 Jahre betragen, wobei eine Verlängerung auf 20 Jahre be-grenzt und Änderungen der Sicherheitsvorschriften und Aussetzungszeiträume nach vorläufigen Anordnungen festgelegt werden. Technische Bewertungen müssen alle 10 Jahre oder spätestens bei einer Betriebsdauer von mehr als 30 Jahren durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse muss ein langfristiger Management-plan für die Anlage erstellt und von der Nuklearaufsichtsbehörde genehmigt werden. Für den Ausbau der erneu-erbaren Energien wurde ein neues System eingeführt, bei dem der Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie die Pläne für den Bau von Übertragungsleitungen genehmigt. Netzzuschüsse werden ab dem Zeitpunkt des Bau-beginns für Vorhaben gewährt, die zur Verbreitung erneuerbarer Energien führen.

Quelle: Nikkan Kogyo Shimbun, 27.01.2023, https://www.nikkan.co.jp/articles/view/00661478

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