Die EU und Japan vereinbaren Freihandelsabkommen

18.12.2017

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der japanische Außenminister Taro Kono gaben am 8. Dezember bekannt, dass die Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU erfolgreich abgeschlossen wurden.

Hauptbestandteil der Vereinbarung ist die Beseitigung von Zöllen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich für EU Unternehmen. Zudem werden zahlreiche nicht-tariffäre Handelshemmnisse abgeschafft. 

Ausschnitt aus Bestandteilen der Vereinbarung:

  • Eliminierung von Zöllen auf Käsesorten wie Gouda und Cheddar (momentan 29.8%) und Weinen (durchschnittlich 15%) 
  • Erlaubnis den Export von Rindfleisch nach Japan stark zu vergrößern; keine Zölle auf verarbeitete Schweinefleischprodukte und geringe Zölle auf frisches Schweinefleisch
  • Garantie des Schutzes von mehr als zweihundert hochwertigen Agrarprodukten der EU (mit geographischer Herkunftsbezeichnung) in Japan, und japanischer Produkte in der EU
  • Erleichterung des Beschaffungswesens für EU Unternehmen durch Zugang zum Beschaffungsmarkt in 48 großen Städten Japans; Entfernung von Hindernissen des Beschaffungswesens im Zugverkehr auf nationaler Ebene

Nächste Schritte:

  • Legalisierung der Vereinbarung ("legal scrubbing")
  • Übersetzung der englischsprachigen Vereinbarung in die übrigen 23 offiziellen Sprachen der EU, und in das Japanische
  • Übergabe der Vereinbarung zur Verabschiedung an das Europäische Parlament und die EU Mitgliedstaaten, sodass ein Inkrafttreten zum Ende 2019 erfolgen kann

Nähere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission.