Indien beschließt GST-Einführung

Das indische Parlament hat am 29. März 2017 der Reform des indischen Umsatzsteuerrechts zugestimmt.

31.03.2017

Das indische Parlament hat am 29. März 2017 der Reform des indischen Umsatzsteuerrechts zugestimmt. Voraussichtich bereits zum 1. Juli oder 1. September 2017 wird die neue Goods and Services Tax (GST) einen Großteil der indischen indirekten Steuern ablösen.

Seit über einem Jahrzehnt ist die GST ein Thema in der indischen Politik. Dass sie nun Realität wird, ist ein großer Schritt für die indische Wirtschaft. Mit einem Wachstumsschub wird gerechnet.

Kernbestandteile der GST sind:

  • Vereinfachung des Systems von Grund auf. Die Aufteilung der GST in drei Unterarten wird keinen wesentlichen Nachteil darstellen.
  • Voller Vorsteuerabzug. Insbesondere Wiederverkäufer ausländischer Lieferanten werden profitieren, fallen für Sie doch steuerliche Kosten weg.
  • Steuermeldungen online. Die GST wird fast vollständig online funktionieren. Dies reduziert den Kontakt mit den Behörden und damit auch das leider aktuell noch bestehende Korruptionsrisiko.

Eine aktuelle Pressemitteilung und ein FAQ von Rödl & Partner informiert Sie über weitere Details.

Schauen Sie sich das Webinar zu "The Impact of the Union Budget of India 2017-2018 on your Business" vom 16. März 2017 hier an. Sprecher waren Herr Maulik Doshi und Herr Jigar Doshi, SKP Business Consulting LLP.