Rechtsupdate China: Baurecht und Anlagenbau

11. Dezember 2020, Webinar

Das Reich der Mitte durchlebt im Corona-Jahr 2020 einen regelrechten Bauboom. Mit einem riesigen Konjunkturpaket soll die Wirtschaft angekurbelt werden – teils unabhängig vom realen Bedarf. So sind derzeit beispielsweise mindestens 25 Kohlekraftwerke in Planung. Umweltauflagen scheinen dabei oft nachrangig zu sein. Der stetige Wandel technologischer und rechtlicher Rahmenbedingungen macht ein umfassendes und aktuelles Verständnis des chinesischen Baurechts auch für deutsche Ingenieurunternehmen, Anlagenbauer und Bauunternehmen essenziell.

Wir möchten Sie herzlich zu unserem Rechtsupdate am 11. Dezember 2020 von 10:00-11:00 Uhr einladen. In dem Webinar beschäftigen wir uns mit Baurechtsfragen im Nexus Anlagenbau/Lieferung von Equipment (mit Technologieanteil) sowie mit allgemeinen Baurechtsupdates.

Einführend wird Dr. Jörg-Michael Scheil von der Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel (SNB Law) neue Entwicklungen im Anlagenbau vorstellen, wobei er auch auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Projektdurchführung und die Wirtschaftspolitik des neuen Fünfjahresplans eingeht, der eine stärkere Lokalisierung betont. Sein Kollege Johannes Weilharter wird anschließend einen Überblick zu Projekt- und Vertragsstrukturen im chinesischen Baurecht geben und hierbei auch den Blick auf die Entwicklung von smart cities richten. Im Anschluss an die Vorträge der beiden Referenten haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

SNB Law ist eine unabhängige deutsche Kanzlei und unterhält Büros in Hamburg, Shanghai und Ho Chi Minh City. Im Shanghaier Büro der Sozietät, das bereits 1995 gegründet wurde, werden deutsche Mandanten bei allen Rechtsfragen ihres China-Engagements beraten. Beide Referenten sind seit vielen Jahren anwaltlich im China-Geschäft tätig und mit dem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld im Land vertraut. 

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert allerdings eine Anmeldung. Bitte melden Sie sich hier an. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung. Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme an einer offenen Diskussion.